Auf unserer Webpräsenz wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf die gleichzeitige Verwendung der unterschiedlichen Sprachformen (männlich, weiblich und divers) verzichtet. Stattdessen findet im Sinne der sprachlichen Vereinfachung die männliche Form Anwendung. Dies impliziert keine Benachteiligung des weiblichen oder divers Geschlechts, vielmehr gelten sämtliche Personenbezeichnungen gleichermaßen für alle drei Geschlechter.
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Sie veröffentlichen ein Adressbuch für Verlage? Sofern die Eintragung kostenlos ist, können Sie uns gern mit den nachfolgenden Daten in Ihr Adressbuch aufnehmen. Bitte senden Sie uns eine Information über die Eintragung.
res publica Wissenschaftsverlag Ingo Naumann
Kleines Berg 1b
16227 Eberswalde
Deutschland
Tel: +49 (0)3334 38 71 160
Fax: +49 (0)3334 38 71 161
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web: www.respublica-verlag.de
Unternehmensart: Wissenschaftlicher Buch- und Lehrmittelverlag
ISBN-Verlagsnummer: 978-3-95968
VLB-Teilnehmer: Ja
Lieferhinweis: Verlag liefert selbst aus
Fachgebiete die momentan verlegt werden:
WICHTIG: Seit 2024 können im res publica Wissenschaftsverlag nur noch Werke von Autoren und Herausgebern publiziert werden, die eine ISNI- oder ORCID-Identifikationsnummer (Urheber ID) besitzen.
Was sind Urheber IDs und wie werden sie eingesetzt?
Im digitalen Zeitalter sind unkomplizierte Auffindbarkeit und Transparenz das A und O, insbesondere für Autoren. Während bei Publikationen die eindeutig zugeordneten ISBN-Nummern mögliche Verwechslungen ausschließen, existieren mit der ISNI und ORCID ähnliche Systeme für Autoren und Herausgeber. Hierbei werden individualisierte Urheber IDs vergeben. Daraus ergeben sich folgende Vorteile:
Sowohl bei ISNI als auch bei ORCID handelt es sich um bereits etablierte und international anerkannte Systeme, die wir Ihnen nachfolgend kurz vorstellen möchten.
ISNI (International Standard Name Identifier)
Bei ISNI handelt es sich um eindeutige Identifikationsnummern nach ISO-Norm , die schöpferisch tätigen Personen, Pseudonymen oder auch ganzen Organisationen (= Urhebern) zugeordnet werden.
Das ISNI-System wird von der ISNI International Authority mit Sitz in London betrieben. ISNI-Nummern werden dabei sowohl auf Anfrage von Urhebern vergeben als auch automatisiert (z.B. aufgrund eines Datenabgleichs mit Bibliothekskatalogen) generiert. Das heißt: Obwohl Sie sich möglicherweise nie für eine ISNI-Nummer registriert haben, kann es sein, dass eine solche Ihnen als Autor bereits zugeordnet wurde.
Sie sind sich unsicher, ob Ihnen möglicherweise bereits automatisch eine ISNI-Nummer zugeordnet wurde? Dann können Sie hier nachsehen.
Sollte für die eigene Person, Körperschaft oder ein kreativ tätiges Pseudonym noch keine ISNI-Nummer vergeben sein, dann kann eine solche in Deutschland gegen eine geringe Servicegebühr über den Marketing- und Verlagsservice des deutschen Buchhandels (MVB), der hierzulande als offizielle ISNI-Registrierungsagentur fungiert, neu angelegt werden.
Für eine ISNI-Identifikationsnummer können Sie sich direkt hier registrieren.
ORCID (Open Researcher and Contributor Id)
Während sich ISNI ausnahmslos an alle im Kreativbereich tätigen Personen richtet, handelt es sich bei ORCID um ein vergleichbares, aber dezidiert auf den Wissenschaftssektor zugeschnittenes System. Eine ORCID-Nummer ist eine Identifikationsnummer, die es Forschenden ermöglicht, den eigenen Namen langfristig, eindeutig und transparent mit ihren Publikationen, aber auch mit Forschungs- und/oder Förderinstitutionen zu verknüpfen.
Das ORCID-System wird von der unabhängigen, gemeinnützigen und weltweit aktiven ORCID-Initiative (Orcid Inc.) mit Sitz in den USA betrieben, über deren Website auch die kostenfreie Registrierung für eine ORCID-Identifikationsnummer erfolgt. Weitere deutschsprachige Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Website des deutschsprachigen ORCID-Konsortiums .
Für eine ORCID-Identifikationsnummer können Sie sich direkt hier registrieren.
Unser Shopsystem wird zurzeit überarbeitet.
Bestellungen nehmen wir daher momentan telefonisch unter der Nummer +49 (0)3334 38 71 160, per Fax unter der Nummer +49 (0)3334 38 71 161 oder per Email entgegen. Nutzen Sie hierzu an besten unser Kontaktformular Kundenservice oder schreiben Sie uns eine Email an:
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Selbstverständlich können Sie uns Ihre Bestellung auch per Post an folgende Adresse zusenden:
res publica Wissenschaftsverlag
Ingo Naumann
Kleines Berg 1b
16227 Eberswalde
Deutschland
Einen Bestellschein können Sie hier herunterladen .
Titel die noch nicht erschienen sind, allerdings bereits angekündigt wurden, können verbindlich bestellt werden. Der Preis in der Vorankündigung eines Titels kann vom Preis zur Veröffentlichung abweichen. Die Auslieferung erfolgt automatisch nach Erscheinen eines Titels.
Alle unsere Publikationsreihen können von Ihnen abonniert werden. Sie erhalten die Neuerscheinungen der abonnierten Reihe dann automatisch zugesandt.
Sie können Ihr Abonnement jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist, wieder kündigen. Ab dem Tag an dem Ihre Kündigung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie dann keine automatischen Zusendungen mehr. Senden Sie uns dazu eine Kündigung in Textform (z.B. per Brief, Telefax, E-Mail) an die Adresse:
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Ingo Naumann
Kleines Berg 1b
16227 Eberswalde
Telefax: +49 (0)3334 38 71 161
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Titel die gerade nicht lieferbar sind, können verbindlich vorbestellt werden. Die Auslieferung erfolgt automatisch sobald der Titel wieder lieferbar ist.
Als Kunde haben Sie das Recht, Bücher ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt an uns zurückzusenden. Der Rücksendung ist eine Wiederrufserklärung beizufügen. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das Sie unter folgendem Link als PDF-Dokument herunterladen können.
Bitte fügen Sie der Sendung eine Kopie der Rechnung hinzu, damit wir Ihre Anfrage schnellstmöglich beantworten und Ihrem Konto den Betrag gutschreiben können. Wir bitten um Verständnis, dass die Gutschrift einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Zu Ihrem eigenen Schutz sollten Sie eine Versandmethode wählen, die eine Paketverfolgung inkl. Empfangsbestätigung beinhaltet (z.B. DHL, DPD, UPS, FedEx).
Bitte achten Sie auf den Zustand des Buches. Für den Fall, dass Sie für die Verschlechterung, den Untergang der Ware oder aus sonstigen Gründen dafür verantwortlich sind, dass die Ware nicht zurückgesandt werden kann, so ist die Wertminderung bzw. der Wert der erhaltenen Waren zu ersetzen.
Darüber hinaus haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen. Dies gilt allerdings nicht, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Es besteht kein Widerrufsrecht im Zusammenhang mit der Lieferung von eBooks und Zeitschriften.
Weitergehende Informationen können unserer Widerrufsbelehrung entnehmen.
Zahlungsarten:
Wir akzeptieren folgende Zahlungsmittel:
Währungen:
Wir rechnen Käufe in EUR und CHF ab. In welcher Währung abgerechnet wird, richtet sich nach Ihrer Rechnungsadresse. Käufer aus der Schweiz werden in CHF, Käufer aus Deutschland und allen übrigen Staaten in EUR abgerechnet.
Achten Sie bei Überweisungen darauf, dass Sie Zahlungen an uns als SEPA-Überweisung in EUR bzw. CHF (nur Schweiz) tätigen. Der zu zahlende Betrag wird automatisch von Ihrer Bank in Ihre Landeswährung umgerechnet.
Mehrwertsteuer:
Für unsere Kunden aus Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten weisen wir eine Mwst. von 7% auf Printpublikationen und E-Books auf der Rechnung aus.
Für Kunden aus der Schweiz berechnen wir keine deutsche Mehrwertsteuer. Sie erhalten eine Rechnung ohne ausgewiesener Mehrwertsteuer. Ab einem Nettobestellwert von 200 CHF wird die Schweizer Einfuhrsteuer (2,5% reduzierter Steuersatz) auf der Rechnung ausgewiesen.
Die auf der Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer richtet sich nach dem Empfängerland der Lieferadresse, nicht nach einem eventuell abweichenden Land aus der Rechnungsadresse.
Als Autor unseres Verlages erhalten Sie einen Autorenrabatt auf alle Bücher unseres Verlagsprogramms. Eine Kombination verschiedener Rabatte ist nicht möglich.
Als Buchhändler erhalten Sie einen Buchhändlerrabatt auf alle Bücher unseres Verlagsprogramms. Eine Kombination verschiedener Rabatte ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auf Grund der gesetzlichen Preisbindung diese Mengennachlässe nur für den Besteller gelten. Sie dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden.
Wenn Sie weitere Informationen zu unserem Buchhändlerrabatt wünschen schreiben Sie uns bitte über unser Kontaktformular für den Buchhandel .
Bei einer Bestellung ab 10 Stück eines einzelnen Print- wie auch eBooktitels können wir Ihnen auf Ihre Bestellung einen Mengenrabatt einräumen. Die Höhe des Mengenrabattes ist von der Stückzahl abhängig, die Sie erwerben möchten. Die Rabattstaffelung können sie der folgenden Tabelle entnehmen:
Stückzahl | Rabatt auf Bücher | Rabatt auf eBooks |
5-9 | --- | 10% |
10-24 | 5% | 15% |
25-49 | 10% | 20% |
50-99 | 15% | 25% |
100-199 | 20% | 30% |
200-499 | 25% | 35% |
ab 500 | Auf Anfrage | Auf Anfrage |
Alle Rabattangaben beziehen sich auf den Nettopreis. Eine Kombination verschiedener Rabatte ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auf Grund der gesetzlichen Buchpreisbindung diese Mengennachlässe nur für den Besteller gelten. Sie dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden.
Wenn Sie ein unverbindliches Angebot erhalten möchten, können Sie dies über unser Kontaktformular Angebotsanforderung anfordern.
Eine Auflistung aller Länder in die wir zur Zeit liefern finden Sie in unseren Versandinformationen .
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Informationen zur Lieferung an Packstationen können Sie unseren Versandinformationen entnehmen.
Hier finden Sie einige grundlegende Informationen zur Buchpublikation:
Die Angabe von Quellen in den Quellen-/Literaturverzeichnissen unserer Publikationen erfolgt nach dem Zitationsstil der BiblioZit Datenbank :
Für alle Autoren und Herausgeber, die ihre Publikation den Lesern kostenlos zur Verfügung stellen wollen, bietet der res publica Wissenschaftsverlag ein spezielles Open-Access-Programm an. Ausführliche Informationen zum Thema Open Access im res publica Wissenschaftsverlag finden Sie hier .
Im folgenden Artikel haben wir für Sie einige grundlegende Informationen rund um das Thema Open Access zusammengestellt.
Open Access bietet die Möglichkeit eines kostenlosen, weltweiten, dauerhaften und digitalen Zugangs zu wissenschaftlichen Publikationen ohne finanzielle, rechtliche oder technische Hürden. Das Ziel ist die Maximierung der Sichtbarkeit und der Verbreitung wissenschaftlicher Informationen, insbesondere hinsichtlich der Förderung der internationalen und interdisziplinären Zusammenarbeit und der Förderung von Diskussionen im Wissenschaftsbereich. Open-Access-Publikationen stehen also allen interessierten Leserinnen und Lesern grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung – die Urheberrechte verbleiben dabei allerdings bei den Autoren.
Die Förderung von Open Access und entsprechenden Organisationen sind für die Wissenschaft und den wissenschaftlichen Diskurs von enormer Wichtigkeit. Durch entsprechende Förderungen soll nicht nur der freie Zugang zu Wissenschaft und Forschung unterstützt werden, sondern auch die nationale und internationale Sichtbarkeit von Publikationen.
Förderorganisationen positionieren sich klar in ihrer Open-Access-Policy und stimmen dort Förderstrategien ab. Einige Förderorganisationen verschreiben sich dieser Sache gemeinsam. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), der Schweizerische Nationalfonds (SNF) und der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung in Österreich (FWF) haben beispielsweise die sogenannte Berliner Erklärung unterzeichnet. Auf europäischer Ebene haben sich unter anderem die European Heads of Research Councils (EUROHORCs) und die European Science Foundation (ESF) der Förderung des Open Access verschrieben. Weiterführende Informationen zur Open-Access-Policy verschiedener Förderorganisationen bietet die SHERPA-JULIET-Datenbank.
Förderorganisationen können Open Access in drei zentralen Bereichen unterstützen: Erstens durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung, zweitens durch finanzielle Förderung – sei es über Zuschüsse oder die vollständige Übernahme von Publikationskosten – und drittens durch eine transparente Open-Access-Policy. Eine solche Richtlinie definiert verbindlich, wie und unter welchen Voraussetzungen die eigenen Fördermittel verwendet werden.
Open Access fördert die internationale und interdisziplinäre Zusammenarbeit, unter anderem durch Partnerschaften zwischen Verlagen, Zeitschriften, Netzwerken, etc. auf internationaler Ebene. So wird die Wissenschaft sozusagen internationalisiert und die Verbreitung bzw. Sichtbarkeit einer Publikation erhöht. Zudem werden die Kooperation und der Austausch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gefördert. Der Forschungsprozess wird beschleunigt und erweitert, da mehr Nutzerinnen und Nutzer auf Open-Access-Publikationen Zugriff haben.
Die Art und Weise der Kooperation kann hierbei ganz unterschiedlich sein. Es gibt unterschiedliche Netzwerke, die mit Verlagen, Zeitschriften, etc. zusammenarbeiten und Open-Access-Publikationen in ihren Datenbanken verwalten, wie beispielsweise die Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA), die Online Library and Publication Plattform oder auch die Directory of Open Access Books. Aber auch eine Kooperation zwischen Verlagen ist möglich, dies ist insbesondere von Vorteil, wenn Publikationen im internationalen Raum verbreiten werden sollen. Eine weitere Möglichkeit der Partnerschaft ist die Zusammenarbeit mit Repositorien, wie pedocs, SSOAR oder SHERPA/RoMEO. Dabei können Verlage klare und allgemeine Berechtigungen an die Autorinnen und Autoren zur Selbstarchivierung erteilen und/oder können direkt mit den Repositorien-Betreibern kooperieren.
Um einen dauerhaften Zugriff auf Open-Access-Publikationen zu gewährleisten, wird oft auf Archivserver bzw. Open-Access-Server zurückgegriffen, die eine Langzeitarchivierung ermöglichen. Der permanente Zugriff auf eine Publikation wird dabei unter anderem durch Persistent Identifiers gewährleistet, diese sind unabhängig vom konkreten Ablageort der Publikation.
Die wissenschaftliche Publikation wird als Erstveröffentlichung in einem Open-Access-Medium weltweit und kostenfrei zur Verfügung gestellt. Dabei erfolgt durch ein Peer Review dieselbe Qualitätssicherung wie bei einer Closed-Access-Publikation.
Außerdem wird in der Regel ein Publikationsvertrag zwischen dem Verlag und den Autorinnen und Autoren geschlossen in welchem festgelegt wird, welche Nutzungsrechte dem Verlag eingeräumt werden und welche Nutzungsbedingungen für die Publikation gelten sollen. Dieser Vertrag wird mitunter auch durch eine Publikationslizenz ergänzt, durch die Autorinnen und Autoren den Nutzerinnen und Nutzern spezifischere Rechte einräumen können.
Bei einem hybriden Verfahren gibt es zwei Möglichkeiten:
Die erste Möglichkeit ist, dass die wissenschaftliche Publikation als kostenlose digitale Version und als kostenpflichtige gedruckte Version zur Verfügung gestellt wird. Hierdurch wird versucht die Sichtbarkeit der Publikation zu erhöhen.
Die Weiteren gibt es die Möglichkeit der Veröffentlichung von Artikeln in Subskriptionszeitschriften. Dabei werden die Artikel gegen eine zusätzliche Zahlung als Open Access freigegeben. Das hat den Vorteil, dass die Publikation in einer etablierten und renommierten Zeitschrift erscheint und dennoch frei zugänglich ist. Der Nachteil dabei ist, dass Kosten sowohl für die Publikation als auch für die Subskription entstehen. Außerdem ist die Article Processing Charge (APC) deutlich höher als in einer reinen Open-Access-Zeitschrift.
Die wissenschaftliche Publikation wird als Zweitveröffentlichung oder Parallelveröffentlichung, das heißt gleichzeitig oder nachträglich zur Veröffentlichung im Verlag, zur Verfügung gestellt. Ob und wann die Zweitveröffentlichung der Publikation kostenfrei zur Verfügung steht, ist abhängig vom Publikationsvertrag als auch von der Lizenz. Oft werden in diesen Embargofristen festgelegt, nach deren Ablauf die Publikation erst im Open Access veröffentlicht werden kann. Dies kann auf drei verschiedene Arten erfolgen. Entweder auf der eigenen Homepage des Autors bzw. der Autorin, auf einem institutionellen Repositorium oder auf einem disziplinären Repositorium. Institutionelle Repositorien werden von einer Institution betrieben und sind oftmals fachübergreifend, währenddessen disziplinäre Repositorien meist bestimmt Fachgebiete abdecken und institutionsübergreifend sind (z.B.: arXiv für Publikationen im Bereich der Mathematik).
Die wissenschaftliche Publikation wird dabei entweder als Pre-Print oder als Post-Print veröffentlicht. Bei einem Pre-Print handelt es sich häufig um eine Manuskriptfassung, bei der noch kein Peer Review durchgeführt worden ist. Bei einem Post-Print ist dies schon geschehen und es handelt sich um eine akzeptierte Autorenfassung. Diese Fassung kann sowohl formal identisch oder auch unterschiedlich von der veröffentlichten Fassung im Verlag sein, inhaltlich ist sie jedoch gleich.
Bei der wissenschaftlichen Publikation handelt es sich um sogenannte graue Literatur, welche nicht über herkömmliche wissenschaftliche Vertriebswege zu beziehen ist. In der Regel unterliegen diese keinem Peer Review und an der Veröffentlichung sind keine professionellen Verlage oder Zeitschriften beteiligt. Es ist durchaus umstritten, ob es sich hierbei um ein anerkanntes Open-Access-Verfahren handeln sollte. Da etablierte Repositorien im Open-Access-Bereich eine Qualitätskontrolle einfordern, die (z.B. über das Peer Review Verfahren) den gängigen wissenschaftlichen Standards genügt, sind derartige Publikationen hier grundsätzlich nicht zu finden.
Die professionellste Form der Qualitätssicherung im Open Access ist die Durchführung eines Peer-Review. Welche Peer-Review-Verfahren es gibt können Sie in unserem Peer-Review-Bereich nachlesen.
Bei Publikationen, bei denen die Qualität nicht in Frage steht, wird mitunter auf die Anwendung von Verfahren zur zusätzlichen Qualitätssicherung verzichtet. Das kann beispielsweise bei etablierten Autorinnen und Autoren der Wissenschaft der Fall sein.
Neben dem Peer-Review gibt es weitere Formen der Qualitätssicherung, beispielsweise:
Hierbei erfolgt nur eine kurze Überprüfung des Manuskripts durch die Moderation (beispielsweise durch den Verlag). Wenn keine groben Fehler oder Mängel zu erkennen sind, wird das Manuskript veröffentlicht. Eine mögliche Optimierung oder Pflege des Manuskripts ist dann die Aufgabe der Autorinnen und Autoren, welche im Nachgang der Veröffentlichung eine verbesserte Version nachreichen können.
Bei der automatischen Bewertung erfolgt keine Qualitätssicherung mit der Veröffentlichung, sondern erst danach. Dies beinhaltet dann unter anderem die Zahl der Zitate, die Zahl der Links zur Seite, die Anzahl der Downloads und die historische Bewertung der Autorinnen und Autoren.
Bei Open-Access-Publikationen gibt es unterschiedliche Rechte- und Lizenzmodelle, die in der Praxis zur Anwendung kommen.
Der Verlag ist der alleinige Rechteinhaber und erhält die ausschließlichen Nutzungsrechte an der Publikation. Er ist dazu berechtigt, Drittpersonen von der Nutzung auszuschließen. Die Urheberinnen und Urheber haben aber die Möglichkeit, sich das Recht vorzubehalten, die Publikation selbst zu nutzen.
Der Verlag erhält einfache Nutzungsrechte an der Publikation und ist dazu berechtigt, die Publikation zu nutzen. Die Autorinnen und Autoren haben die Möglichkeit, auch Drittpersonen ein einfaches Nutzungsrecht einzuräumen. Hier kann es vorkommen, dass sich der Verlag die Nutzungsrechte mit Drittpersonen teilen muss.
Im Open-Access-Bereich ist dies die am weitesten verbreitete Form bei der Vergabe von Nutzungsrechten.
Bei der Vergabe von Nutzungsrechten, seien es einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte, können die Urheberinnen und Urheber zeitliche, inhaltliche und räumliche Beschränkungen festlegen.
Eine inhaltliche Beschränkung umfasst die getrennte Vergabe der einzelnen Verwertungsbefugnisse, diese können wiederum auch in bestimmte Nutzungsarten unterteilt werden.
Bei einer zeitlichen Beschränkung werden die Nutzungsrechte nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eingeräumt. Dabei sind beliebige Vereinbarungen möglich, üblich sind aber meist kalendermäßig bestimmte Zeiträume.
Die räumliche Beschränkung umfasst die Einschränkung der Nutzungsrechte auf gewisse Länder, Orte oder Sprachräume. Das Verlagsrecht ist davon aber ausgenommen.
Die Creative Commons Lizenzen stammen von der gleichnamigen gemeinnützigen Organisation Creative Commons (CC). Sie gelten weltweit und sind nicht auf bestimmte Publikationstypen beschränkt. Im Open-Access-Bereich wählen Autoren die Lizenz meist in Abstimmung mit ihren Verlagen aus, oder die Verwendung einer spezifischen Lizenz wird durch Förderbedingungen vorgegeben.
Creative Commons bietet derzeit sieben verschiedene Lizenzen an, die sich teilweise erheblich voneinander unterscheiden. Das Spektrum reicht von restriktiven Varianten, die das Nutzungsrecht stark einschränken, bis hin zu sehr offenen Lizenzen, die weitestgehend auf urheberrechtliche Beschränkungen verzichten. Jede Lizenz entsteht durch die Kombination verschiedener Rechte- und Lizenzmodule. Nachfolgend stellen wir Ihnen die sechs für den Open-Access-Bereich wichtigsten CC-Lizenzen kurz vor:
Die Urheberinnen und Urheber geben Dritten die Erlaubnis, ihre Publikation zu verbreiten, zu verbessern, zu remixen oder auf dieser aufzubauen, auch kommerziell. Allerdings müssen die Urheberinnen und Urheber der Originalpublikation ausdrücklich genannt werden.
Die Urheberinnen und Urheber geben Dritten die Erlaubnis, ihre Publikation zu verbreiten, zu verbessern, zu remixen oder auf dieser aufzubauen, auch kommerziell. Allerdings müssen die Urheberinnen und Urheber der Originalpublikation ausdrücklich genannt werden und die neue Publikation muss unter den gleichen Lizenzbedingungen veröffentlicht werden wie die Originalpublikation.
Die Urheberinnen und Urheber geben Dritten die Erlaubnis, ihre Publikation zu verbreiten, jedoch ohne Veränderung bzw. Bearbeitung der Publikation. Die Urheberinnen und Urheber der Publikation müssen ausdrücklich genannt und die Publikation muss vollständig verbreitet werden. Die Weiterverbreitung ist auch kommerziell möglich.
Die Urheberinnen und Urheber geben Dritten die Erlaubnis, ihre Publikation zu verbreiten, zu verbessern, zu remixen oder auf dieser aufzubauen, aber nur auf nicht-kommerzieller Ebene. Außerdem müssen die Urheberinnen und Urheber der Originalpublikation ausdrücklich genannt werden.
Die Urheberinnen und Urheber geben Dritten die Erlaubnis, ihre Publikation zu verbreiten, zu verbessern, zu remixen oder auf dieser aufzubauen, aber nur auf nicht kommerzieller Ebene. Außerdem müssen die Urheberinnen und Urheber der Originalpublikation ausdrücklich genannt werden und die neue Publikation muss unter den gleichen Bedingungen veröffentlicht werden wie die Originalpublikation.
Die Urheberinnen und Urheber geben Dritten die Erlaubnis, ihre Publikation zu verbreiten, aber ohne Veränderung bzw. Bearbeitung der Publikation. Die Urheberinnen und Urheber der Publikation müssen ausdrücklich genannt und die Publikation muss vollständig verbreitet werden. Die Weiterverbreitung ist nur nicht-kommerziell möglich.
Zur Finanzierung einer Open-Access-Publikation gibt es verschiedene Möglichkeiten. Hier finden Sie eine kleine Auswahl:
Die Publikationskosten werden durch den Autor oder die Autorin bzw. einer dritten Instanz (z.B. Arbeitgeber) übernommen. Die Gebühren orientieren sich an den Publikationskosten, die für den Verlag pro Open-Access-Veröffentlichung im Durchschnitt entstehen. Diese werden bei Zeitschriftenartikeln auch Article Processing Charges (APC), bei Monographien oder Sammelbänden Book Processing Charges (BPC) genannt. Ihre Höhe ist abhängig von den üblichen Publikationsweisen in einer Disziplin und von den Autorinnen und Autoren selbst, hinsichtlich ihrer Beschäftigungssituation, dem Zugang zu Drittmitteln etc.
Eine Institution oder Fachgesellschaft übernimmt teilweise oder vollständig die Publikationskosten stellvertretend für die Autorin/den Autor.
Hierbei wird die Publikation durch Drittmittel wie Forschungsstipendien, Publikationsfonds, Querfinanzierung durch Bibliotheken oder Crowdfunding finanziert.
Publikationsfonds sind in vielen wissenschaftlichen Einrichtungen verbreitet und dienen der institutionellen Regelung zur Zahlung der BPC. Dabei können der Einrichtung zugehörige Autorinnen und Autoren die Übernahme der anfallenden Publikationskosten aus diesem Publikationsfond beantragen.
Mitunter besteht die Möglichkeit, dass Verlage die institutionelle Infrastruktur von Bibliotheken oder Universitäten nutzen und so von diesen querfinanziert werden.
Auch kann eine wissenschaftliche Publikation durch Crowdfunding finanziert werden. Im Open-Access-Bereich haben sich dabei schon einige Initiativen gefunden, welche dieses Vorgehen unterstützen.
Der Autor hat die Möglichkeit durch Sponsorships bzw. Crowdfunding finanzielle Unterstützung zu finden. Dabei kann eine oder mehrere Institutionen als Sponsor tätig werden. Größtenteils sind (Universitäts-/Landes-) Bibliotheken als Sponsoren tätig sowie Bundesministerien und Wissenschaftsinstitute. Auch wenn nicht der volle Kostenrahmen abgedeckt werden sollte, können Sponsorships den Autor beziehungsweise die Autorin finanziell erheblich entlasten. Diese müssen sich jedoch selbst um eventuelle Kooperationen bemühen.
Bei dem Freemium-Modell findet ein paralleler Verkauf der Inhalte in separaten Ausgaben statt (siehe z.B. OpenEdition). Zum einen gibt es eine kostenpflichtige gedruckte Version und zum anderen eine kostenlose Online-Version. Die kostenpflichtige Version soll dabei mehr Nutzen bringen als die Online-Version.
Unsere Publikationen erscheinen in den folgenden gedruckten und elektronischen Formaten.
Print:
E-Book:
Beachten Sie bitte, dass nicht jeder Titel auch in jedem Format veröffentlicht wird.
Die folgenden Kennzeichnungen sind bei neuen Ausgaben bzw. Auflagen von Büchern allgemein gebräuchlich. Die Erklärungen der Bezeichnungen erfolgt auf Grundlage der etymologischen Begriffsdefinitionen entsprechend des Dudens.
Informationen zur Produktsicherheit im Rahmen der "Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)" finden Sie hier oder falls Sie Fragen haben, schreiben Sie uns bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Für das Programm Microsoft Word stehen Ihnen die nachfolgenden drei Musterdateien zur Verfügung. Zum Herunterlagen klicken Sie bitte auf den entsprechenden Link der Datei die Sie benötigen:
"Die VG WORT ist eine von insgesamt zwölf Verwertungsgesellschaften in Deutschland und verwaltet treuhänderisch die Urheberrechte von mehr als 400.000 Autoren und über 10.000 Verlage in Deutschland (Wahrnehmungsberechtige). Die Wahrnehmungsberechtigen der VG WORT teilen sich insgesamt in sechs Berufsgruppen auf.
Zu den Berufsgruppen gehören
Quelle: VG WORT
Gehören Sie zu einer dieser Berufsgruppen zählen Sie zu den Berechtigen, die von der VG WORT für Ihre Publikation eine Ausschüttung (Tantieme) erhalten können. So haben Autorinnen und Autoren im Jahr 2024 für ein wissenschaftliches Buch, das im Jahr 2023 erschienen ist und einen Seitenumfang zwischen 101 und 300 Seiten hatte, eine Vergütung von 1.100,00 Euro erhalten.
Der tatsächliche Ausschüttungsbetrag ist hierbei abhängig von der Seitenzahl Ihres Buches, wobei das Buchformat nicht berücksichtigt wird. Aktuell gelten die folgenden Sätze bezüglich des Seitenumfangs:
49 bis 100 Druckseiten mit Faktor 0,7 (70%)
101 bis 300 Druckseiten mit Faktor 1,0 (100%)
301 bis 500 Druckseiten mit Faktor 1,1 (110%)
501 bis 700 Druckseiten mit Faktor 1,2 (120%)
701 bis 900 Druckseiten mit Faktor 1,3 (130%)
901 bis 1.100 Druckseiten mit Faktor 1,4 (140%)
über 1.100 Druckseiten mit Faktor 1,5 (150%)
Um eine 100% Ausschüttung zu erhalten, ist eine Verteilung des Printwerkes in mindestens 5 Bibliotheken aus mindestens 2 Bibliotheksverbundsystemen erforderlich. Für eine 50% Ausschüttung muss sich das Printwerk in mindestens 3 Bibliotheken befinden.
Bei einem Abbildungsanteil von etwa 40% reduziert sich der Ausschüttungsbetrag um 50%. Nicht eingerechnet werden von Autoren selbst erstellte Abbildungen.
Eine neue Auflage eines Büches kann bei der VG-Wort eingereicht werden, sofern die neue Auflage mindestens 10% inhaltliche Veränderung (z.B. neuer Text) zur vorangegangenen Auflage aufweist.
Auch Herausgeber einen Sammelbandes erhalten von der VG-Wort eine Ausschüttung. Diese kann bis zu 25% betragen. Sollte der Herausgeber keine natürliche Person sein, empfängt die Ausschüttung eine empfangsberechtige Person mit Vollmacht der herausgebenden Institution.
Den aktuellen Verteilungspläne der VG WORT finden Sie hier .
Nachfolgend können Sie die Übersichten der Ausschüttungquoten seit 2008 herunterladen:
Um die Dokumente betrachten zu können, ist ein PDF-Reader erforderlich. Den kostenlosen PDF-Reader von Adobe kann unter www.adobe.de heruntergeladen werden.
Sollten Sie als Autor oder Autorin noch nicht bei der VG Wort registiert sein, können Sie dies im Online Portal der VG WORT (T.O.M.) vornehmen. Nach der Onlineregistrierung müssen die Vertragsunterlagen ausgedruckt und unterzeichnet im Original per Post an die VG WORT gesendet werden.
Hier haben wir Ihnen einige weitergehende Informationen zur VG Wort zusammengestellt:
res publica Wissenschaftsverlag Ingo Naumann
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